Equidenpass (Pferdepass)
Der Pferdepass ist in erster Linie ein Dokument zur Identifikation Ihres Pferdes. Allerdings zählt er nicht als Eigentumsnachweis. Den Eigentumsnachweis stellen Sie mit dem Kaufvertrag, Eigentumsurkunde oder mit dem Abstammungsnachweis. Seit dem 01. Juli 2000 muss gemäß Bestimmung der EU, jedes Pferd, jedes Pony und jeder Esel mit einem Pferdepass ausgerüstet sein.

Das heißt:
1. Das Pferd muss identifiziert werden (Farbe, Abzeichen werden von einem Tierarzt oder von einen Beauftragten des Zuchtverbandes /der Landeskommission erfasst und in das vorgeschriebene Diagramm eingetragen).
2. Das EU-Gesetz schreibt die "aktive Kennzeichnung", den Nummernbrand oder den Mikrochip nicht vor. Allerdings empfiehlt die FN empfiehlt den Nummernbrand als zusätzliches Erkennungsmerkmal.
3. Pflicht, gemäß LPO ist die aktive Kennzeichnung, wenn ein Pferd oder Pony als Turnierpferd eingetragen wird.
4. Besitzer von Pferden mit einer Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung) eines der FN-angeschlossenen Zuchtverbände haben den Pferdepass mit roter Hülle.
5. Besitzer von Pferden mit einem ausländischen Abstammungsnachweis oder ohne "Papiere" haben den Pferdepass von der FN oder vom Zuchtverband mit grüner Hülle.
6. Alle Angaben werden bei den grünen Pässen seit dem 1. Juli 2000 in einer Datenbank bei der FN gespeichert.
7. Teil des Pferdepasses ist gemäß EU-Bestimmung auch der "Arzneimittelanhang".

Ich werde versuchen die wichtigsten Begriffe, nach dem Alphabet sortiert, zu erklären

Absatz Erläuterungen
Die Richtigkeit wird durch Stempel und Unterschrift der ausstellenden Geschäftsstelle bestätigt.

Abstammung
Wenn diese urkundlichen Informationen (z. B. Papiere) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung mit Vorlage des Antrages für den Pferdepass vorgelegt wurden bzw bekannt waren, finden sich die Angaben zur Abstammung im Pferdepass wieder.
Bei ausländischen (sonstigen) Zucht- und Nutzequiden wird die Abstammung, auch wenn ein Abstammungsnachweis vorliegt, nur zum Teil erfasst.

Abzeichen
Abzeichen sind weiße Stellen am Körper, Gliedmaßen und Kopf des Pferdes. Die zu ihrer Beschreibung verwendeten Begriffe sind von den verschiedenen Zuchtbehörden offiziell festgelegt worden. Das Erfassen dieser eindeutigen und jeweils einmaligen Merkmale in beschreibender Form und das Einzeichnen ins Diagramm sind die Basis und Voraussetzung für die Registrierung und Identifizierung von Pferden Europa- bzw. weltweit.

l. = links Vfsl. = Vorderfessel wg. = wenig
r. = rechts Hfsl. = Hinterfessel Sth. = Stirnhaare
Vbln. = Vorderballen Vf. = Vorderfuß k. = kurz
Vkr. = Vorderkrone Hf. = Hinterfuß gr. = groß
Hbln. = Hinterballen unreg. = unregelmäßig lgl. = länglich
Hkr. = Hinterkrone Vb. = Vorderbein schm. = schmal
Kst. = Keilstern Hb. = Hinterbein stichelh. = stichelhaarig
Str. = Strich lg. = lang bd. = beide
Bl. = Blesse dchg. = durchgehend rchd. = = reichend
Schnurbl. = Schnurblesse Nüst. = Nüstern ob. = = oben
Fl. = Flocke flf. = fleischfarben unt. = = unten
St. = Stern Obl. = Oberlippe verbr. = verbreiternd
Schn. = Schnippe Utl. = Unterlippe w. = weiß

Aktive Kennzeichnung
Die im Turniersport eingesetzten Tiere und die Tiere die in Zuchtbücher eingetragen sind, sind nach den Vorschriften der Zuchtverbände beziehungsweise der Deutschen Reiterlichen Vereinigung aktiv zu gekennzeichnet.

Hier gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Der Schenkelbrand (Nummernbrand) Der am Pferd sichtbare Schenkelbrand (außen) weist für jede Person erkennbar darauf hin, dass dieses Pferd registriert ist.

2. Ein zu injizierenden Transponder. Trägt ein Pferd einen Transponder, muss die für das Pferd verantwortliche Person bei Turnieren ein Lesegerät mitführen, damit dieser Transponder von einer offiziellen Person der Turnierleitung bei Bedarf abgelesen werden kann.

Angaben zum Besitzer
Der Erstbesitzer eines Pferdes ist auf der zweiten Seite des Passes eingetragen. Besitzern von Zucht- und Nutzpferden steht es momentan frei, ob sie den Verkauf ihres Pferdes der registrierenden Stelle anzeigen wollen oder nicht.
Der Besitzwechsel von Turnierpferden allerdings, muss der FN angezeigt, und im Pferdepass eingetragen werden.

Arzneimittelanhang
Bei uns im Stall hat es schon wegen des Arzneimittelanhangs wilde Diskussionen gegeben.

In diesem Arzneimittelanhang muss der Pferdebesitzer vermerken, ob sein Pferd als Schlachttier deklariert wird (es wird der Nahrungsmittelkette zugeführt), oder ob das Pferd NICHT der Nahrungsmittelkette zugefügt werden soll.
1. Wenn sich der Pferdebesitzer für "Schlachtpferd" entscheidet, können einige wenige Medikamente nicht zur Behandlung eingesetzt werden, bei einigen anderen Medikamenten muss die Behandlung im Pferdepass bezeugt werden. In diesem Fall ist auf jeden Fall eine Wartezeit von 6 Monaten von der letzten Behandlung bis zu Schlachtung einzuhalten.
2. Entscheidet sich der Besitzer für "Nicht-Schlachtung", kann das Pferd mit allen zugelassenen Medikamenten behandelt werden. Diese Entscheidung ist bindend und nicht zu ändern und muss von eventuellen nachfolgenden Besitzern übernommen werden.

Diese Entscheidung muss vom Tierarzt gegengezeichnet werden.

Arzneimittelbehandlungen
Der Abschnitt "Arzneimittelbehandlungen" wurde durch eine im Dezember 1999 verabschiedete Entscheidung der Europäischen Kommission Bestandteil des Pferdepasses.

Der Pferdepass ist nur vollständig, wenn der Besitzer im entsprechenden Absatz dieses Abschnitts nochmals unterschreibt.

Diagramm
Die Entscheidung, die Identifikation in dieser Art vorzunehmen, beruht auf Europa- beziehungsweise weltweiten Erfahrungen und Abstimmungen.
Im Diagramm sind die Abzeichen des Pferdes bildhaft dargestellt. Die Identität eines Pferdes muss anhand dieser Darstellung im Pass festzustellen sein.

Auf der Rückseite des Diagramms ist die Unterschrift, die Sie bei Antragstellung des Passes auf dem Antragsformular und auf der Rückseite des Diagramms zum Status Ihres Pferdes geleistet haben.

Die FN hat vor dem Versand des Passes bereits die von Ihnen mit Antragstellung vorgegebene Entscheidung registriert, gestempelt und unterzeichnet.

Kontrolle der Identität
Der Pass muss nach nationalen und internationalen Bestimmungen bei Ortswechseln wie z.B. den Wechsel in einen anderen Bestand oder in eine Tierklinik, mitgeführt werden. Achtung! Auch bei mehrtägigen Wanderritten muss er mitgeführt werden. Die Identität eines Pferdes wird auch dann kontrolliert, wenn das Pferd an internationalen Turnieren teilnimmt.

Auf Grund von Einschleppung oder Ausbreitung bestimmter Krankheiten kann seitens des Veterinäramtes innerhalb des Bundesgebiets oder des zuständigen Verwaltungsbezirkes, eine Auflage ausgegeben werden, aus der hervorgeht, dass das Transportieren von Pferden oder sogar das Ausreiten kontrolliert werden kann. Dafür ist es notwendig den Pass und die entsprechende Gesundheitsbescheinigung dabei zu haben.

Lebensnummer
Die Lebensnummer verschlüsselt die Angaben zur Rasse und Zuchtgebiet, Deckscheinnummer und Geburtsjahr.
1. Die Zuordnung der Lebensnummer ist gesetzlich vorgeschrieben
2. Die Lebensnummer wird nur einmal vergeben und ist für immer mit Ihrem Pferd zusammengeschlossen
3. Die 15-stellige Lebensnummer weist das einzelne Pferd als registriertes Pferd aus.
4. Der Aufbau der Lebensnummer folgt einem europaweit einheitlichen Grundsatz (ISO-Norm).
5. Die Lebensnummer gehört daher zum Gesamtsystem der Registrierung

z.B. Die Nummer: 61 00738 94 bedeutet:
61 für Hessen (Verbandskennziffer)
00738 ist die Deckscheinnummer
94 ist das Geburtsjahr

Verbandskennziffern:
1 Pony Inländer 45 Westfalen Kaltblut
2 Pony Ausländer
46 Rheinland Verschiedene
3 Warmblut Inländer
50 Zweibrücker Pony
4 Warmblut Ausland
51 Zweibrücker
5 DDR 52 Zweibrücker Warmblut
6 Vollblut 53 Zweibrücker Warmblut
7 Traber 57 Brandenburg
8 Araber 58 Brandenburg Pony Kleinpfer
9 Trakehner 59 Brandenburg Kaltblut
10 Warmblut Ausland
61 Hessen und Hessen-Nausau
11 Friesen
62 Hessen und Hessen-Nausau Warmblut
13 Shagya Anglo Araber
63 Hessen Pony Kleinpferd
19 Wester Ems
64 verschiedene Rassen
21 Holstein Warmblut
67 Thüringen
22 Holstein Pony
68 Thüringen Pony Kleinpferde
23 Schleswiger Kaltblut
69 Thüringen Kaltblut
27 Mecklenburg Vorpommern
71
Baden-Württemberg Warmblut
28 Mecklenburg Vorpommern Pony
72 Baden-Württemberg Warmblut
29 Mecklenburg Vorpommern
73 Baden-Württemberg
30 Ostf. Altoldenburg 74
Baden-Württemberg Kalblut
31 Hannover Warmblut
77
Baden-Württemberg Pony
32 Ostfriesland Warmblut
81 Bayern Warmblut Kaltblut

33

Oldenburg Warmblut
82
Bayern Kaltblut
34 Hannover Pony Kleinpferd
83
Bayern Haflinger
35 Wester Ems Pony Kleinpferd 84 Bayern Pony Kleinpferde
36 Niedersächsisches Kaltblut
85
Bayern verschiedene Rassen
37 Sachen Anhalt
87
Sachsen
38 Sachen Anhalt Pony
88 Sachsen Pony Kleinpferd
39 Sachen Anhalt Kaltblut
89 Sachsen Kaltblut
41 Westfalen
99
Ausländische Pferde für intern.
42 Westfalen Pony Kleinpferd
100 ZVB für Deutsche Pferde
43 Rheinland
101 ZVB für Deutsche Pferde
44 Rheinland Pony Kleinpferd


Medikationskontrollen

Auf nationalen wie auch auf internationalen Pferdesportveranstaltungen werden Medikamentenkontrollen durchgeführt. Dass eine solche Kontrolle durchgeführt wurde, wird in diesem Abschnitt des Pferdepasses vermerkt.

Medikationskontrollen dienen dem Nachweis von Substanzen, die im Zusammenhang mit der Wettkampfteilnahme nicht im Körper eines Pferdes vorhanden sein dürfen. (Doping)

Sportinformationen

Zusätzliche Hinweise:
1. Der Pass bleibt Eigentum der ausstellenden Stelle.
2. Der Pass darf nicht durch eigene Eintragungen verändert werden
3. Änderungen dieses Dokumentes müssen bei der ausgebenden Stelle beantragt werden.
4. Der Pass wird nur einmal ausgegeben. Eine Zweitschrift wird nur ausgegeben, wenn glaubhaft der Verlust oder die Unbrauchbarkeit des Originalpasses bewiesen werden kann
5. Bei Besitzwechsel ist der Pass an den neuen Besitzer weiterzugeben.
6. Bei Besitzwechsel ist eine noch existierende Zuchtbescheinigung, die ansonsten wie eine Eigentumsurkunde getrennt vom Pass aufzubewahren ist, an den neuen Besitzer weiterzugeben.
7. Der Pass entspricht europäischen Bestimmungen und ist ein Begleitdokument.


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