Equidenpass (Pferdepass)
Der Pferdepass ist in erster Linie ein Dokument zur Identifikation
Ihres Pferdes. Allerdings zählt er nicht als Eigentumsnachweis. Den Eigentumsnachweis
stellen Sie mit dem Kaufvertrag, Eigentumsurkunde oder mit dem Abstammungsnachweis.
Seit dem 01. Juli 2000 muss gemäß Bestimmung der EU, jedes Pferd,
jedes Pony und jeder Esel mit einem Pferdepass ausgerüstet sein.
Das heißt:
1. | Das Pferd muss identifiziert werden (Farbe, Abzeichen werden von einem Tierarzt oder von einen Beauftragten des Zuchtverbandes /der Landeskommission erfasst und in das vorgeschriebene Diagramm eingetragen). |
2. | Das EU-Gesetz schreibt die "aktive Kennzeichnung", den Nummernbrand oder den Mikrochip nicht vor. Allerdings empfiehlt die FN empfiehlt den Nummernbrand als zusätzliches Erkennungsmerkmal. |
3. | Pflicht, gemäß LPO ist die aktive Kennzeichnung, wenn ein Pferd oder Pony als Turnierpferd eingetragen wird. |
4. | Besitzer von Pferden mit einer Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung) eines der FN-angeschlossenen Zuchtverbände haben den Pferdepass mit roter Hülle. |
5. | Besitzer von Pferden mit einem ausländischen Abstammungsnachweis oder ohne "Papiere" haben den Pferdepass von der FN oder vom Zuchtverband mit grüner Hülle. |
6. | Alle Angaben werden bei den grünen Pässen seit dem 1. Juli 2000 in einer Datenbank bei der FN gespeichert. |
7. | Teil des Pferdepasses ist gemäß EU-Bestimmung auch der "Arzneimittelanhang". |
Ich werde versuchen die wichtigsten Begriffe, nach dem Alphabet sortiert, zu erklären
Absatz Erläuterungen
Die Richtigkeit wird durch Stempel und Unterschrift der ausstellenden Geschäftsstelle
bestätigt.
Abstammung
Wenn diese urkundlichen Informationen (z. B. Papiere) der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung mit Vorlage des Antrages für den Pferdepass vorgelegt wurden
bzw bekannt waren, finden sich die Angaben zur Abstammung im Pferdepass wieder.
Bei ausländischen (sonstigen) Zucht- und Nutzequiden wird die Abstammung,
auch wenn ein Abstammungsnachweis vorliegt, nur zum Teil erfasst.
Abzeichen
Abzeichen sind weiße Stellen am Körper, Gliedmaßen und
Kopf des Pferdes. Die zu ihrer Beschreibung verwendeten Begriffe sind von den
verschiedenen Zuchtbehörden offiziell festgelegt worden. Das Erfassen dieser
eindeutigen und jeweils einmaligen Merkmale in beschreibender Form und das Einzeichnen
ins Diagramm sind die Basis und Voraussetzung für die Registrierung und
Identifizierung von Pferden Europa- bzw. weltweit.
l. | = links | Vfsl. | = Vorderfessel | wg. | = wenig |
r. | = rechts | Hfsl. | = Hinterfessel | Sth. | = Stirnhaare |
Vbln. | = Vorderballen | Vf. | = Vorderfuß | k. | = kurz |
Vkr. | = Vorderkrone | Hf. | = Hinterfuß | gr. | = groß |
Hbln. | = Hinterballen | unreg. | = unregelmäßig | lgl. | = länglich |
Hkr. | = Hinterkrone | Vb. | = Vorderbein | schm. | = schmal |
Kst. | = Keilstern | Hb. | = Hinterbein | stichelh. | = stichelhaarig |
Str. | = Strich | lg. | = lang | bd. | = beide |
Bl. | = Blesse | dchg. | = durchgehend | rchd. = | = reichend |
Schnurbl. | = Schnurblesse | Nüst. | = Nüstern | ob. = | = oben |
Fl. | = Flocke | flf. | = fleischfarben | unt. = | = unten |
St. | = Stern | Obl. | = Oberlippe | verbr. | = verbreiternd |
Schn. | = Schnippe | Utl. | = Unterlippe | w. | = weiß |
Aktive Kennzeichnung
Die im Turniersport eingesetzten Tiere und die Tiere die in Zuchtbücher
eingetragen sind, sind nach den Vorschriften der Zuchtverbände beziehungsweise
der Deutschen Reiterlichen Vereinigung aktiv zu gekennzeichnet.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Der Schenkelbrand (Nummernbrand) Der am Pferd sichtbare Schenkelbrand (außen) weist für jede Person erkennbar darauf hin, dass dieses Pferd registriert ist.
2. Ein zu injizierenden Transponder. Trägt ein Pferd einen Transponder, muss die für das Pferd verantwortliche Person bei Turnieren ein Lesegerät mitführen, damit dieser Transponder von einer offiziellen Person der Turnierleitung bei Bedarf abgelesen werden kann.
Angaben zum Besitzer
Der Erstbesitzer eines Pferdes ist auf der zweiten Seite des Passes eingetragen.
Besitzern von Zucht- und Nutzpferden steht es momentan frei, ob sie den Verkauf
ihres Pferdes der registrierenden Stelle anzeigen wollen oder nicht.
Der Besitzwechsel von Turnierpferden allerdings, muss der FN angezeigt, und
im Pferdepass eingetragen werden.
Arzneimittelanhang
Bei uns im Stall hat es schon wegen des Arzneimittelanhangs wilde Diskussionen
gegeben.
In diesem Arzneimittelanhang muss
der Pferdebesitzer vermerken, ob sein Pferd als Schlachttier deklariert wird
(es wird der Nahrungsmittelkette zugeführt), oder ob das Pferd NICHT der
Nahrungsmittelkette zugefügt werden soll.
1. | Wenn sich der Pferdebesitzer für "Schlachtpferd" entscheidet, können einige wenige Medikamente nicht zur Behandlung eingesetzt werden, bei einigen anderen Medikamenten muss die Behandlung im Pferdepass bezeugt werden. In diesem Fall ist auf jeden Fall eine Wartezeit von 6 Monaten von der letzten Behandlung bis zu Schlachtung einzuhalten. |
2. | Entscheidet sich der Besitzer für "Nicht-Schlachtung", kann das Pferd mit allen zugelassenen Medikamenten behandelt werden. Diese Entscheidung ist bindend und nicht zu ändern und muss von eventuellen nachfolgenden Besitzern übernommen werden. |
Diese Entscheidung muss vom Tierarzt gegengezeichnet werden.
Arzneimittelbehandlungen
Der Abschnitt "Arzneimittelbehandlungen" wurde durch eine im Dezember
1999 verabschiedete Entscheidung der Europäischen Kommission Bestandteil
des Pferdepasses.
Der Pferdepass ist nur vollständig, wenn der Besitzer im entsprechenden Absatz dieses Abschnitts nochmals unterschreibt.
Diagramm
Die Entscheidung, die Identifikation in dieser Art vorzunehmen, beruht auf Europa-
beziehungsweise weltweiten Erfahrungen und Abstimmungen.
Im Diagramm sind die Abzeichen des Pferdes bildhaft dargestellt. Die Identität
eines Pferdes muss anhand dieser Darstellung im Pass festzustellen sein.
Auf der Rückseite des Diagramms ist die Unterschrift, die Sie bei Antragstellung des Passes auf dem Antragsformular und auf der Rückseite des Diagramms zum Status Ihres Pferdes geleistet haben.
Die FN hat vor dem Versand des Passes bereits die von Ihnen mit Antragstellung vorgegebene Entscheidung registriert, gestempelt und unterzeichnet.
Kontrolle der Identität
Der Pass muss nach nationalen und internationalen Bestimmungen bei Ortswechseln
wie z.B. den Wechsel in einen anderen Bestand oder in eine Tierklinik, mitgeführt
werden. Achtung! Auch bei mehrtägigen Wanderritten muss er mitgeführt
werden. Die Identität eines Pferdes wird auch dann kontrolliert, wenn das
Pferd an internationalen Turnieren teilnimmt.
Auf Grund von Einschleppung oder Ausbreitung bestimmter Krankheiten kann seitens des Veterinäramtes innerhalb des Bundesgebiets oder des zuständigen Verwaltungsbezirkes, eine Auflage ausgegeben werden, aus der hervorgeht, dass das Transportieren von Pferden oder sogar das Ausreiten kontrolliert werden kann. Dafür ist es notwendig den Pass und die entsprechende Gesundheitsbescheinigung dabei zu haben.
Lebensnummer
Die Lebensnummer verschlüsselt die Angaben zur Rasse und Zuchtgebiet, Deckscheinnummer
und Geburtsjahr.
1. | Die Zuordnung der Lebensnummer ist gesetzlich vorgeschrieben |
2. | Die Lebensnummer wird nur einmal vergeben und ist für immer mit Ihrem Pferd zusammengeschlossen |
3. | Die 15-stellige Lebensnummer weist das einzelne Pferd als registriertes Pferd aus. |
4. | Der Aufbau der Lebensnummer folgt einem europaweit einheitlichen Grundsatz (ISO-Norm). |
5. | Die Lebensnummer gehört daher zum Gesamtsystem der Registrierung |
z.B. Die Nummer: 61 00738 94 bedeutet:
61 für Hessen (Verbandskennziffer)
00738 ist die Deckscheinnummer
94 ist das Geburtsjahr
Verbandskennziffern:
1 | Pony Inländer | 45 | Westfalen Kaltblut |
2 | Pony
Ausländer |
46 | Rheinland Verschiedene |
3 | Warmblut
Inländer |
50 | Zweibrücker Pony |
4 | Warmblut
Ausland |
51 | Zweibrücker |
5 | DDR | 52 | Zweibrücker Warmblut |
6 | Vollblut | 53 | Zweibrücker Warmblut |
7 | Traber | 57 | Brandenburg |
8 | Araber | 58 | Brandenburg Pony Kleinpfer |
9 | Trakehner | 59 | Brandenburg Kaltblut |
10 | Warmblut
Ausland |
61 | Hessen und Hessen-Nausau |
11 | Friesen |
62 | Hessen und Hessen-Nausau Warmblut |
13 | Shagya
Anglo Araber |
63 | Hessen Pony Kleinpferd |
19 | Wester
Ems |
64 | verschiedene Rassen |
21 | Holstein
Warmblut |
67 | Thüringen |
22 | Holstein
Pony |
68 | Thüringen Pony Kleinpferde |
23 | Schleswiger
Kaltblut |
69 | Thüringen Kaltblut |
27 | Mecklenburg
Vorpommern |
71 |
Baden-Württemberg Warmblut |
28 | Mecklenburg
Vorpommern Pony |
72 | Baden-Württemberg Warmblut |
29 | Mecklenburg
Vorpommern |
73 | Baden-Württemberg |
30 | Ostf. Altoldenburg | 74 |
Baden-Württemberg Kalblut |
31 | Hannover
Warmblut |
77 |
Baden-Württemberg Pony |
32 | Ostfriesland
Warmblut |
81 | Bayern Warmblut Kaltblut |
33 |
Oldenburg
Warmblut |
82
|
Bayern Kaltblut |
34 | Hannover
Pony Kleinpferd |
83 |
Bayern Haflinger |
35 | Wester Ems Pony Kleinpferd | 84 | Bayern Pony Kleinpferde |
36 | Niedersächsisches
Kaltblut |
85 |
Bayern verschiedene Rassen |
37 | Sachen
Anhalt |
87 |
Sachsen |
38 | Sachen
Anhalt Pony |
88 | Sachsen Pony Kleinpferd |
39 | Sachen
Anhalt Kaltblut |
89 | Sachsen Kaltblut |
41 | Westfalen |
99 |
Ausländische Pferde für intern. |
42 | Westfalen
Pony Kleinpferd |
100 | ZVB für Deutsche Pferde |
43 | Rheinland |
101 | ZVB für Deutsche Pferde |
44 | Rheinland
Pony Kleinpferd |
Medikationskontrollen
Auf nationalen wie auch auf internationalen Pferdesportveranstaltungen werden
Medikamentenkontrollen durchgeführt. Dass eine solche Kontrolle durchgeführt
wurde, wird in diesem Abschnitt des Pferdepasses vermerkt.
Medikationskontrollen dienen dem
Nachweis von Substanzen, die im Zusammenhang mit der Wettkampfteilnahme nicht
im Körper eines Pferdes vorhanden sein dürfen. (Doping)
Sportinformationen
Zusätzliche Hinweise:
1. | Der Pass bleibt Eigentum der ausstellenden Stelle. |
2. | Der Pass darf nicht durch eigene Eintragungen verändert werden |
3. | Änderungen dieses Dokumentes müssen bei der ausgebenden Stelle beantragt werden. |
4. | Der Pass wird nur einmal ausgegeben. Eine Zweitschrift wird nur ausgegeben, wenn glaubhaft der Verlust oder die Unbrauchbarkeit des Originalpasses bewiesen werden kann |
5. | Bei Besitzwechsel ist der Pass an den neuen Besitzer weiterzugeben. |
6. | Bei Besitzwechsel ist eine noch existierende Zuchtbescheinigung, die ansonsten wie eine Eigentumsurkunde getrennt vom Pass aufzubewahren ist, an den neuen Besitzer weiterzugeben. |
7. | Der Pass entspricht europäischen Bestimmungen und ist ein Begleitdokument. |