Wie meldet man einen Tierschutzfall ?

Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

Tierschutz im Pferdesport

Das Tierschutzgesetz

Endlich: Ständerhaltung wird verboten

Eine Kampagne den Tierschutz in der Verfassung der Europäischen Union zu etablieren. Bitte helft mit



So melden Sie einen Tierschutzfall

Wenn jemand beobachtet, dass Pferde ihr Dasein nur als Überlebenskampf fristen, drängt es sie einzuschreiten. Wo Sie Unterstützung finden und welche Wege Sie einschlagen müssen um zu helfen versuche ich hier kurz darzustellen

Jeder, der Zeuge eines Tierschutzfalles wird, kann die Missstände bei den Kreisveterinär- oder Ordnungsämtern anzeigen. Er sollte seine Beobachtungen sachlich und möglichst präzise, aber auf das Nötigste beschränkt, vorbringen.

Wie?

Sie könne sich an das zuständige Veterinär- oder Ordnungsamt wenden (Kontakt über Kreis-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung), die entgegen privaten Institutionen (z.B. Tierschutzvereine) handlungsbefugt sind.

Der Anzeigenerstatter bzw. Beschwerdeführer nennt seinen Namen, den genauen Standort des notleidenden Pferdes und wenn möglich, den Namen des Halters und den notierten Sachverhalt. Der Notfall wird dann erst einmal mündlich beim Amtstierarzt oder Ordnungsamt gemeldet. Notieren Sie sich vorher die Fakten, die Sie vorbringen wollen.

Dann schicken Sie eine schriftliche Anzeige, die alle Ihre Notizen enthält, und - wenn möglich - auch die Namen von Zeugen. Da der Datenschutz auch bei den Veterinärämter funktioniertn wird lediglich im Falle einer Klage vor Gericht der Name des Anzeigenerstatters durch Akteneinsicht dem Verteidiger des Beklagten bekannt.

Nun wird der Tierhalter sofort auf die Missstände seiner Handlung aufmerksam gemacht und bekommt eine Frist gesetzt, in der er handeln muss. Hält er sich nicht an die Auflagen oder Fristen, können ihm empfindliche Geldstrafen auferlegt werden - leider nur in sehr seltenen Fällen auch Haftstrafen, die jedoch meist zur Bewährung ausgesetzt werden. Aber weniger das Strafmaß sollte von Interesse sein, als die Tatsache, dass sich die Tierhaltung verbessert.

Beispiel
Ich heiße Dany Musterfrau aus Musterdorf. Ich möchte ein notleidendes Pferd in Musterbach melden. Es steht auf einer abgelegenen Weide und gehört Herrn XY.

Notierter Sachverhalt - Zustand des Pferdes:
1. Das Pony sieht verwahrlost aus.
2. Es ist stark abgemagert, macht keinen guten Eindruck.
3. Das Fell ist struppig und verfilzt.
4. Das Pferd lahmt

Haltungsbedingungen:
1. Das Pferd steht alleine ohne Unterstand auf offener Weide.
2. Das Wasser im Weidebottich ist trüb oder es ist gar keines vorhanden

Was ist passiert?:
Vor drei Wochen wurde das Pferd auf die Weide gebracht. Den Besitzer allerdings habe ich bis heute nicht gesehen. Fotos und Zeugenaussagen habe ich.

Wo?
Die Weide am Kirchrain, unterhalb der Pflaumenbäume

Ich bitte Sie dringend um eine Kontrolle.

 

Endlich: Ständerhaltung wird verboten

Als erstes Bundesland hat Hessen jetzt die Anbindehaltung von Pferden per Erlass verboten. Wer in Hessen Pferde hält, egal ob privat oder gewerblich, darf die Tiere nicht mehr dauerhaft in Ständern anbinden. Dazu die auch für Tierschutz zuständige hessische Ministerin für Frauen, Arbeit und Sozialordnung, Barbara Stolterfohl: "Die Ständerhaltung ist noch ein Relikt aus der Zeit der Arbeitspferde, in der die Tiere meist ganztägig im Einsatz waren und jederzeit verfügbar sein mussten. Heute weiß man zuviel über das artgemäße Verhalten von Pferden, insbesondere über ihre Bewegungsfreude und ihr arteigenes Bedürfnis nach Körperpflege, als dass man eine solche Haltungsform weiter dulden könnte". Das Verbot geht auf einen Vorschlag der hessischen Landestierschutzbeauftragten Dr. Madeleine Martin zurück. Es sollte auch in allen anderen Bundesländern Schule machen, denn Ständerhaltung ist immer noch in vielen, auch sogenannten renommierten Reitbetrieben üblich.
(Freizeit im Sattel, 10/98, S. 919)

Umfrage zum Thema Verbot der Ständerhaltung

Nach dem Verbot der Ständerhaltung im Bundesland Hessen - wer in Hessen nach einer zweijährigen Übergangszeit dann noch Pferde dauerhaft in Ständern hält, macht sich nach §2 Tierschutzgesetz strafbar - befragte die Zeitschrift Freizeit im Sattel die zuständigen Behörden der anderen Bundesländer, ob sie dem Beispiel Hessen folgen wollten mit dem ernüchternden Ergebnis, dass man in fast allen anderen Bundsländern die rein empfehlenden, in keiner Weise rechtsverbindlichen Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten hrsg. vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) vom 10.11.1995 für ausreichend hält. In dieser 16seitigen Broschüre heißt es zum Thema Haltung: "DieAufstallungsart ist so zu wählen, dass dem einzelnen Pferd die nach den Umständen der Nutzung größtmögliche Entfaltung seines arttypischen Verhaltens innerhalb des Haltungssystems ermöglicht, es vor Schäden bewahrt und in seiner Entwicklung nicht behindert wird... Die Ständerhaltung ist als Daueraufstallung für Pferde unter Tierschutzgesichtspunkten abzulehnen; für Fohlen und Jungpferde ist sie tierschutzwidrig. Noch bestehende Stallungen mit Ständerhaltung sind baldmöglichst zu pferdegerechten Aufstallungssystemen umzubauen".

Die Reaktionen der einzelnen Bundesländer im einzelnen:

Sachsen-Anhalt: Leitlinien ausreichend, auch wenn diese Ausführungen im Einzelfall nicht bindend sind. Ständerhaltung wird zwar als Verstoß gegen tierschutzrechtliche Normen verstanden, Handlungsbedarf für einen zusätzlichen Erlass sehe man jedoch keinen.

Sachsen: spricht sich gegen ein Verbot aus, da der erforderliche Kontrollaufwand im Missverhältnis zum geringen Anteil dieser Haltungsform in Deutschland und insbesondere im Freistaat Sachsen stünde.

Rheinlandpfalz, Berlin, Hamburg: halten die Leitlinien für ausreichend und sprechen sich gegen ein allgemeines Verbot aus.

Baden-Württemberg: beruft sich ebenfalls auf die Leitlinien, lässt aber die Frage nach einem allgemeinen Verbot unbeantwortet.

Nordrhein-Westfalen: Das gute Verhältnis aller an der Pferdehaltung Beteiligter sollte "nicht durch ein formales behördliches Festlegen von Normen in Frage gestellt werden".

Mecklenburg-Vorpommern: Ein Verbot wird grundsätzlich begrüßt. Es soll eine Befragung im Land nach noch praktizierter Anbindehaltung von Pferden gestartet werden.

Niedersachsen: will sich mit Hessen in Verbindung setzen, um die dortigen Erfahrungen mit der Umsetzung des Ständerhaltungsverbotes abzuklären.

Brandenburg, Bayern: waren auch nach mehrmaliger Anfrage zu keiner Antwort bereit.

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